RECHERCHE

Es gibt Fragestellungen in Bezug auf Ihre Krankenversicherung, die unbedingt eine Antwort erfordern?

Unabhängig davon um was es genau geht bei Ihrer PKV… ich kann Sie zu verschiedenen Fragen mit Antworten versorgen, die eine rasche Klärung des Sachverhalts ermöglichen.

In folgenden Themenbereichen kann ich Sie umfassend unterstützen:

  • Beitragszuschläge –
    Wer einen höheren Beitrag aufgrund von Erkrankungen bezahlen muss, oder aufgrund eines Tarifwechsels bezahlen soll, hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine Überprüfung – so sagt es das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
    Versicherungsmedizinische Zuschläge, werden in der Regel bei Antragstellung vereinbart oder wenn sich im Laufe der Versicherungszeit der Versicherungsschutz erweitert.
    Es ist wichtig sie von Zeit zu Zeit zu überprüfen, denn Beitragszuschläge dieser Art erhöhen sich im Laufe der Zeit und vielfach sind Erkrankungen ausgeheilt, die zu Beginn eines Vertragsverhältnisses vorlagen.
    Darüber hinaus hat auch der Krankenversicherer keinerlei Einblick in Befundberichte, sondern stützt seine Erkenntnisse ausschließlich auf die Abrechnungen von Ärzten, Zahnärzten, anderen Heilbehandlern und Krankenhäuser.
    Auch Zuschläge unterliegen bestimmten Regeln und können nicht einfach willkürlich verändert werden. Bedauerlicherweise passiert das aber immer wieder.

  • Beitragsentlastungskomponente –
    Beitragsentlastungsmodelle werden oftmals aus falschen Gründen abgeschlossen oder weil in der Beratung wesentliche Informationen nicht erteilt wurden.
    In der Regel sind sie bis zum Vertragsende zu bezahlen, d. h. auch über die Ansparphase hinaus, also wenn die Entlastungsphase begonnen hat. In diesen Fällen ist dann die Rentabilität eines solchen Modells zu überprüfen. Oftmals lässt sich das Entlastungsmodell nur vor Beginn der Entlastungsphase beenden, um für die bereits eingezahlten Beträge eine Anrechnung auf den zu zahlenden Beitrag zu erhalten.
    Wenn bereits eine Entlastung gezahlt wird, dann ist der Gestaltungsspielraum sehr begrenzt und daher ist es wichtig frühzeitig die Kosten-Nutzen-Situation genau anzuschauen.

  • Klärung der Versicherungssituation – 
    Klärung von Gestaltungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins europäische Ausland (EU oder auch nicht EU) oder auch ins außereuropäische Ausland verlegen.
    Prüfung der geltenden Versicherungsbedingungen, auch in Bezug auf andere Tarife bei Ihrem aktuellen Anbieter. Klärung weiterer Optionen hinsichtlich der internationalen Krankenversicherung.

  • Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung –
    Prüfung der individuellen Rückkehrmöglichkeiten. Ob sich ein Weg zurück zur GKV öffnet, ist vor allem vom Status und dem erreichten Lebensalter abhängig, ob noch eine Versicherungspflicht erreicht werden kann.
    Wenn die Altersgrenze von 54 Jahren bereits überschritten wurde, ist eine Rückkehr meist unwahrscheinlich… es sei denn, es liegen bestimmte Voraussetzungen vor oder können eintreten. Daher sollte die verschiedenen Ausnahmen unbedingt überprüft werden.
    Um bestehende Optionen zu erkennen, ist die Ersteinschätzung zur GKV-Rückkehr der erste Schritt und alles Wissenswerte dazu, halte ich hier bereit…

  • Umgestaltung Ihres Versicherungsschutzes –
    Der Tarifdschungel der PKV-Anbieter ist nahezu undurchdringlich. Man verliert leicht den Überblick auf der Suche nach einer passenden Gestaltungen. Ob die gestalterischen Möglichkeiten auf den ersten Blick enorm erscheinen oder aufgrund der eigenen Situation eher gering sind, es ist besonders wichtig, sich einen Überblick über die eigenen Optionen zu verschaffen.
    Versicherer geben ihre Geheimnisse nur ungern preis. Das betrifft vor allem auch Tarife und ihre jeweiligen Bezeichnungen – ohne rechts- und fachkundige Unterstützung ist der Durchblick kaum möglich.

  • Zweite Meinung – 
    Prüfung vorliegender Angebote zur Privaten Krankenversicherung, hinsichtlich eines bevorstehenden Abschlusses, bzw. eines möglichen Anbieterwechsels oder Klärung von risikorelevanten Gesundheitsdaten, bzw. vorhandener Krankheitsbilder in Bezug auf Versicherungsfähigkeit – keine Risikovoranfrage.

Interessiert? Ich übernehme diese Mandate sehr gerne und die Abrechnung erfolgt zeitabhängig – minutengenau jeweils zum Ende eines Monats.

HIER können Sie mich direkt erreichen…



Klaus Meyer

Seit 30 Jahren zahlte ich einen Risikozuschlag an die PKV, der sich von 50 DM auf 120 € fast verfünffacht hatte. Mit der fachmännischen Hilfe von Herrn Beyersdorffer gelang nun ein 100%-Erfolg – der Zuschlag wurde komplett entnommen. Ein Ergebnis, das ich so nie erwartet hatte.

Für die professionelle und vor allem faire Unterstützung kann ich mich nur bedanken. Für die nächste Tariferhöhung habe ich mir Ihre Webseite schon fest gespeichert!

Markus Schübel

Sehr geehrter Herr Beyersdorffer,

mit Hilfe ihres Reports Risikozuschlag überprüfen konnte ich meinen Risikozuschlag in Höhe von ca. 60 Euro pro Monat weg bekommen.

Diesen habe ich 10 Jahre lang bei der HALLESCHE(’n) ungerechtfertigt bezahlt.

Für Ihre sehr wertvollen Hinweise in diesem Ratgeber möchte ich mich deshalb an dieser Stelle herzlich bedanken!

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